26.10.2025 Feuerstätte aktuell Autor: Webmaster Vers. 3.9
....und das Problem mit den fossilen Brennstoffen in Kleingärten.
Aktuelles von der Kamin-Front
Wie zu erwarten, hat der Vorstand im Rahmen des Schlichtungsverfahrens die Entfernung des Edelstahlkamins gefordert und einen diesbezüglichen Beschluss formuliert.
As Begründung wurden genannt:
§ 28 (6) Nicht genehmigte Einrichtungen sind zu entfernen.
Die Feuerstätte mit Kamin existiert seit Urzeiten und bedarf auch aus Gründen des Bestandschutzes keiner Genehmigung. Die Veränderungen am Kaminrohr waren gemäß BImSchV erforderlich und durch die Anwesenheit und Mitwirkung eines Vorstandsmitglieds und des Bezirksschornis genehmigt.
13 g).....Bei Pächterwechsel muss gewährleistet werden, dass die vorhandenen Kamine durch den Nachfolgepächter entfernt werden.
Durch die gutgemeinte aber rechtswidrige Beratung und das aktive Handeln des Vorstands wurde dieser Termin ausgehebelt und als verschiebbar auf den nächsten Pächterwechsel definiert.
Das Schlichtungsverfahren auf Vorstandsebene ist eine Farce, weil hier die gleichen Leute, die vorher die mehrfachen Abmahnungen in dieser Angelegenheit erstellt haben, jetzt auf einmal die Angelegenheit schlichten sollen. Hier werden de facto die Ziegenböcke zu Hütern der Kohlköpfe gemacht.
Den Schlichtungsbeschluss, den Kamin abzubauen, habe ich somit abgelehnt und zurückgewiesen.
Nach wie vor gilt mein endgültiger Schlichtungsvorschlag, den Kamin bis zum nächsten Pächterwechsel weiter betreiben zu dürfen. Bis dahin wird aber mit erfolgreichen bundesweiten Aktionen gerechnet, u.a. diesen unzeitgemäßen und klimafeindlichen Passus aus den Satzungen zu entfernen. Einen diesbezüglichen Antrag werde ich bei der Satzungskommission des Landesverbandes und auch in der Mitgliederversammlung unseres Vereins stellen.
Den Kamin betreibe ich, wie bisher jahrelang in täglicher Kenntnisnahme seiner Existenz und Funktion geduldet, satzungsgemäß ab dem 01.10.2025 weiter.
Obwohl von meiner Seite kein Grund für eine weitere Veranlassung gesehen wird, habe ich entgegenkommender Weise fristgerecht beim Schlichtungsausschuss des Stadtverbands Beschwerde eingereicht, um dem Vorstand weitere ihn allerdings disqualifizierende Aktionen zu ermöglichen.
Ansonsten stelle ich dm Vorstand anheim, die Angelegenheit auf dem Rechtsweg weiter zu verfolgen. Dies natürlich nur auf seine Kosten.
Bei meiner Arbeit in den Kleingartenforen kann ich mich immer wieder über die wenigen aber lauten Kleingärtner/innen amüsieren, die sich in anrührend einfältiger Weise in der Rechtsauslegung versuchen.
Offensichtlich haben sie von dem Leitsatz "Ein Blick in den Gesetzestext erleichtert die Rechtsfindung" noch nie etwas gehört. Wie denn auch.
So peinigen sie unverdrossen ihre armen Gartenkolleginnen und -kollegen z.B. mit ihrer abenteuerlichen Herleitung eines Kaminverbots aus §3 BKleingG. Ich bin auch kein Jurist, aber Ingenieur und halte mich deshalb lieber an Fakten.
Diese nicht allzu zahlreichen Kleingärtmer/innen sitzen mit ihren Gas-, Öl- und Kohleheizungen gewissermaßen im Glashaus und sollten tunlichst nicht mit Steinen werfen. Denn es kann durchaus sein, dass in Bälde wieder einmal eine derartige Angelegenheit voll nach hinten losgeht, und dann ist das Gejammer groß.
Im Übrigen tun sie das alles meiner Meinung nach ganz bestimmt nicht aus z.B. ökologischer Überzeugung, sondern weil sie sich schwarz ärgern, in einem Anfall von vorauseilendem Kadavergehorsam ihre Kamine abgerissen zu haben, statt den ganzen Interpretations-Unfug erst einmal zu ignorieren und sich zum Leidwesen ihrer überforderten Vorstände als mündige Mitbürger/innen mit demokratischen Mitteln dagegen zur Wehr zu setzen.
02.10.2025 Sozialer Aspekt der hier diskutierten Auseinandersetzung mit dem Vorstand eines gemeinnützigen Vereins
Was hier bisher in keiner Weise in Betracht gezogen worden ist, stellt den sozialen Aspekt der hier in Rede stehenden Angelegenheit dar.
Dem Vorstand ist seit Längerem bekannt, dass ich im Rahmen einer 24/7-Pflege meiner schwerbehinderten Ehefrau mich mit ihr täglich und ganzjährig mehrere Stunden gewissermaßen als Bestandteil der Therapie in meinem Kleingarten aufhalte. Dabei kommt dem möglichst schnellen Aufheizen der Kleingartenlaube eine besondere Bedeutung zu.
Für das schnelle Aufheizen der über Nacht ausgekühlten Laube ist eine Heizleistung von bis zu 8 kW erforderlich. Die erreicht man in der Praxis bei dem gebotenen Verzicht auf fossile Brennstoffe auf nachhaltige Weise derzeit einzig und allein mit einem mit Holzbrennstoffen betriebenen Kaminofen.
Eine aktuell nur zum kleineren Teil nachhaltige Elektroheizung auch mit Wärmepumpe wäre im Verbrauch viel zu teuer und würde die Stromversorgung der Kleingartenanlage bis zum Ausfall total überlasten,
Balkonkraftwerke und die in Kleingärten realisierbaren PV-Anlagen sind zum Heizen völlig ungeeignet.
Somit ist die Forderung, auf Feuerstätten mit Holzfeuerung zu verzichten, im vorliegenden Fall eindeutig auch ein Versuch der Diskriminierung von Schwerbehinderten.
Denn man kann gerade von Kleingärtner/innen mit ihrer öffentlichen Vorbildfunktion im Zeitalter der Klimaerwärmung nicht verlangen, bei vorhandenen Alternativen auf klimaschädliche fossile Brennstoffe wie Kohle, Heizöl/Diesel und Gas zurück greifen zu müssen.
Besonders delikat ist die dem Vorstand auch schon früher z.B. im Zusammenhang mit der Informations- und Kommunikationspolitik vorgeworfene Diskriminierung von Schwerbehinderten angesichts der Tatsache, dass ein großer Teil der Mitglieder und des Vorstands ebenfalls schwerbehindert sind.
Ich kann nur erahnen, welchen großen Anteil die Schwerbehinderten in diesem unserem Verein an der Anzahl der zahlreichen seit ewigen Zeiten ungestört legal und illegal betriebenen Feuerstätten haben, wie dies jüngst von unserem Bezirksschorni bei der Wahrnehmung seiner hoheitlichen Funktion am Rande erwähnt wurde.
Zurück zum Ursprung der Angelegenheit ins Jahr 2019:
Vor Unterzeichnung des Pachtvertrags hatte der Vorstand in Anwesenheit mehrerer Vorstandsmitglieder u a.die Nutzung der Feuerstätte bis zur Abgabe der Parzelle zugesagt.
Zu der Zeit lagen mir mehrere Angebote zu Gärten in Bochum und Castrop-Rauxel vor, aber ich habe dem Angebot in Herne wegen des möglichen Betriebs der Feuerstätte den Vorzug gegeben. Ansonsten hätte ich niemals diesen Pachtvertrag unterschrieben und durch die Beauftragung einer Fremdfirma ca. 1500€ in die Ertüchtigung des Edelstahlschornsteins investiert.
Die Nutzung der Feuerstätte ist für mich nach wie vor unverzichtbarer Bestandteil der bestimmungsgemäßen und zugesicherten Nutzung der Parzelle auch entsprechend dem Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben. Daran ändern auch die vom Vorstand zu hörenden boshaften Anmerkungen wie "Haste das schriftlich?" oder "Nur wer schreibt, der bleibt" nichts.
Als seinerzeit noch juristisch unbedarfte Person war für mich plausibel, dass durch Vorstandsbeschluss und Vorstandshandeln der Termin für die Entfernung durchaus auf den nächsten Pächterwechsel verschoben werden kann. In der Gartenordnung heißt es dazu:
"Bei Pächterwechsel muss gewährleistet werden, dass die vorhandenen Kamine durch den Nachfolgepächter entfernt werden."
Weder in der Gartenordnung noch in der Satzung gibt es ein Verbot des Betriebs vorhandener Feuerstätten mit Kaminen. Vorhandene Kamine dürfen nur nicht in den Monaten Mai bis September betrieben werden.
Die Intention der Verfasser der Ordnungen war es, die damals allerorten in rauhen Mengen vorhandenen fossil beheizten Dreckschleudern und damit leider auch die einzig nachhaltig betreibbaren Feuerstätten mit Holzbrennstoffen sukzessive aus dem Verkehr zu ziehen.
Nach wie vor werden in den Kleingartenanlagen in NRW zahlreiche der in früheren Jahren selbstverständlichen und genehmigungsfreien Feuerstätten selbst für fossile Brennstoffe wie Kohle, Gas oder Heizöl betrieben und geduldet bis zum Pächterwechsel, oft auch darüber hinaus und kein Hahn kräht danach.
Lediglich "bei Pächterwechsel muss gewährleistet werden, dass die vorhandenen Kamine durch den Nachfolgepächter entfernt werden."
So werden in den Kleingärten überwiegend Gas- und Dieselheizungen und zum Teil auch noch Kohleheizungen geduldet. Strom ist zum Heizen zu teuer und immer noch zu ca. 60% fossil. Für Wärmepumpen ist das vereinseigene Stromnetz oft nicht ausgelegt und der Schutz des Klimas hört für die Vorstände und für die ach so nachhaltigen Kleingärtner und Kleingärtnerinnen genau da auf, wo sie einen kalten Hintern bekommen können.
Im Übrigen hat sich die im Zusammenhang mit Holzheizungen liebevoll geführte Feinstaubdiskussion aufgrund der aktuellen zu beachtenden Immissionschutz-Vorschriften ohnehin längst erledigt.
Da es in unserer Satzung ud Gartenordnung kein Verbot des Betriebs vorhandener Feuerstätten mit Kaminen gibt, kann meiner Auffassung nach beim Vorliegen guter Gründe der Termin für den geforderten Abbau des Kamins ohne Probleme auf den nächsten Pächterwechsel verschoben werden.
Ein Gespräch mit dem Bezirksschorni hat ergeben, dass es in unserer Anlage seit Jahrzehnten etliche illegale und legale, von ihm zu prüfende Feuerstätten mit Kamin gibt. Sollten die Bestandschutz haben, hat das meine Laube schon lange.
Wie es heißt, überstehen fast überall die Feuerstätten auf wundersame Weise jeden Pächterwechsel. Man darf gespannt sein, was dazu bei uns der neue alte Vorstand zu sagen hat. Ein ideales Thema für die nächste Mitgliederversammlung.
Der oben erwähnte gute Grund ist im konkreten Fall das gutgemeinte, aber rechtswidrige aktive Handeln des Vorstands vor und nach der Unterzeichnung des Pachtvertrags und die drohende daraus resultierende wirtschaftliche Schädigung des Pächters.
Die aktive Mitwirkung eines Vorstandsmitglieds durch Anwesenheit vor Ort neben dem in hoheitlicher Funktion tätigen Bezirks-Schornsteinfegermeister bei der Planung der Ertüchtigung des Schornsteins gemäß 1. BImSchV hatte nur den einen Zweck, den zukünftigen Betrieb der Feuerstätte gesetzeskonform zu gestalten. Sie war geeignet, jeden Zweifel an der Rechtmäßigkeit des weiteren Betriebs der Feuerstätte auszuräumen.
Der Vorstand hatte weiterhin jahrelang den täglichen Betrieb der Feuerstätte nebst Schornstein gegenüber dem Vereinsheim im Blick und den Betrieb bisher niemals beanstandet.
Losgetreten hatte den Vorgang aus niederen Beweggründen als offensichtliche Vergeltung der auch sonst nicht unbedingt verhaltensunauffällige "Fachberater" des Vereins, den ich mit Hilfe des Stadtverbandes aufgrund seines andauernden sozialen und fachlichen Fehlverhaltens von seinem Vorstandsposten entfernen wollte. Allerdings hat der Stadtverband entgegen den Vorschriften seiner Satzung damals jegliche Mithilfe abgelehnt.
In einem Gespräch wertete die aktuelle 1. Vorsitzende im Vorstand unseres geliebten Vereins die Angelegenheit als infantile Männer-Auseinandersetzung ab. Zu keiner Zeit hat sie sich erkennbar mit dem zugrunde liegenden Sachverhalt näher beschäftigt und ihn der Einfachheit halber ignoriert, wohl um zu vermeiden, etwas gegen ein Vorstandsmitglied, von dem sie gewählt wurde, unternehmen zu müssen.
Dem Fachberater ist in seiner Einfalt offensichtlich nicht bewusst, dass seine Tat eine Grundsatzdiskussion ausgelöst hat, die nicht nur die sonstigen in den Kleingärten betriebenen Feuerstätten gleich welcher Art betrifft, sondern auch die von den Vorständen geduldeten, wenn nicht sogar beförderten Bauvergehen auf den Parzellen.
Vergeblich war die Hoffnung, dass der Vorstand Verantwortung für sein damaliges Fehlverhalten übernimmt und dieser für ihn peinlichen Angelegenheit durch Annahme meines Schlichtungsvorschlags ein Ende bereitet.
Im Übrigen ist es kein Beweis von Redlichkeit und Anstand, Satzungsvorschriften durch rechtswidrige Versprechen vorsätzlich auszuhebeln, sie jahrelang durch Duldung zu missachten und scheinheilig ihre Einhaltung anschließend von den Mitgliedern nachdrücklich einzufordern. Wie es scheint, ist das kein Einzelfall, hat seit Jahren System und dieses Verhalten unseres neuen alten Vorstands ist derzeit z.B. auch bei der kleingärtnerischen Nutzung zu erkennen und wirkt sich allgemein zersetzend auf den Vereinsfrieden und auf das Vertrauen in das Vorstandshandeln aus.
Aber vielleicht bleibt es der Richterin oder dem Richter am Amtsgericht doch noch erspart, dem Vorstand wegen der Belästigung der ohnehin überlasteten Justiz mit der hier in Rede stehenden kleinkarierten Provinzposse eine Rüge zu erteilen.