Anzeige
- Details
- Zugriffe: 292
https://kgv-stichkanal.womette.de/images/kgv/FED-Versicherung_2025.pdf
- Details
- Zugriffe: 143
Dipl.-Ing.
Wolfgang Mette
Garten 58
KGV im Stichkanal Herne e.V.
Geschäftsführender Vorstand
Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde im geschäftsführenden Vorstand,
Ihre 1. Abmahnung vom 12.05,2025 habe ich zur Kenntnis genommen, widerspreche ihr hiermit und beabsichtige auch weiterhin nicht, in der in Rede stehenden Angelegenheit Ihrer Fristsetzung nachzukommen.
Allein der in der Abmahnung beschriebene Versuch, die Existenz eines Außenwandschornstein gleich welcher Art mit einem Verstoß gegen die kleingärtnerische Nutzung oder einem erheblichen Bewirtschaftungsmangel in Verbindung zu bringen, zeigt die abnormale Schlichtheit Ihrer Bemühungen und legt wieder einmal nahe, dass es Ihnen nur um Vergeltung geht.
Dies ebenso wie der Umstand, dass Sie sich den Schornstein mehrere Jahre lang vom Vereinsheim aus bewundernd angesehen haben und erst jetzt etwas dagegen unternehmen wollen.
Menschlich enttäuschend ist nur, dass die Kassiererin, die ich bisher für eine damals beteiligte integere Person gehalten habe, diesen ganzen Unfug jetzt ohne Not mit unterschrieben hat.
Statt dieser Abmahnung hätte ich erwartet, dass Sie zu meinen Ausführungen in der Ihnen am 13.04. 2025 zugegangenen E-Mail Stellung genommen hätten, denn schließlich geht es nicht um mein Fehlverhalten, sondern um ein Fehlverhalten des geschäftsführenden Vorstands in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Schädigung des Pächters.
Vorsorglich weise ich darauf hin, dass meine sämtlichen E-Mails an den Vorstand zur Verifizierung des Erhalts stets auch an den Stadtverband und an meine Verwandtschaft bei der Justiz versendet werden. Es nützt also nichts, die Kenntnisnahme einer E-Mail zu leugnen oder sie zu ignorieren.
Außerdem lasse ich Sie wissen, dass ich als Beitragsautor und Kommentator in den bundesweiten Kleingartenforen mit insgesamt über 100.000 Mitgliedern die Angelegenheit bereits zur Diskussion gestellt habe.
Bisher hat das nur für Heiterkeit gesorgt. Das ändert sich aber schlagartig, sollte sich die Angelegenheit zu einem Präzedenzfall zum Schaden nicht nur unserer zahlreichen Pächter/innen, die eine Feuerstätte gleich welcher Art (Holz, Gas, Diesel) betreiben, sondern darüber hinaus landesweit zu zu einem Schaden für das Kleingartenwesen entwickeln.
Dann werde ich nicht zögern, Ross und Reiter in meinen Beiträgen und Kommentaren zu benennen. Damit wären wohl ihre Tage als Vorstandsmitglieder endgültig gezählt, wenn das nicht vorher schon die nächste Mitgliederversammlung oder die Insolvenz erledigt haben.
Das sowohl in den Foren, als auch auf meiner Webseite und natürlich auch gegenüber unseren Mitgliedern, die angeblich nie meine Webseite lesen, aber immer über den Inhalt bestens informiert sind. Zugriffszähler lügen also nicht.
Wie wenig der Datenschutz gegenüber BGB-Vorstandsmitgliedern greift, können Sie der Tatsache entnehmen, dass im Vereinsregister Ihre persönlichen Daten jederzeit und von Jedermann abrufbar sind.
Ich darf Sie auch im Hinblick auf die von allen sehnlichst erwartete Mitgliederversammlung bitten, sich nicht zum Gespött der Leute zu machen und mich nicht weiter mit ihren unhaltbaren Abmahnungen und Co. zu langweilen.
Sollten Sie sich in der Lage sehen, meine Schreiben konkret und kompetent zu beantworten, stünde einem Schlichtungsangebot zur Zufriedenheit aller von meiner Seite nichts im Wege.
Ach ja, am Rande noch ein gut gemeinter Rat: Vermeiden Sie es tunlichst, ehemals beruflich erfolgreiche und jetzt gelangweilte Rentner/innen zu provozieren und sich mit ihnen anzulegen. Die haben meistens alle Möglichkeiten, einen längeren Atem und alle Zeit der Welt, eventuelle Machenschaften und Verfehlungen aufzudecken und ihnen ein Ende zu bereiten.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Mette
- Details
- Zugriffe: 144
Hinweis: Dies ist nicht die offizielle Webseite des Vereins KGV Im Stichkanal Herne e,V. und sie beinhaltet auch nicht die Meinung des aktuellen geschäftsführenden Vorstands.
Die Sache mit dem Strom 4
Autor: Webmaster 21.10.2025 Vers. 3.2
Schon damals bei der Übernahme der Parzelle war mir aufgefallen, dass mir keine Richtlinien für die Abnahme elektrischer Energie aus dem Vereinsnetz genannt werden konnten und dass es dem Verein vertreten durch den Vorstand offensichtlich völlig egal ist, was sich hinter dem Zwischenzähler in der Laube abspielt. Mittlerweile sind auch noch die Angelegenheiten mit den digitalen Zählern und den Balkonkraftwerken hinzugekommen, welche für den Verein geregelt werden müssen.
Als Elektro- und Sicherheitsingenieur war mir die Situation ein Dorn im Auge, aber ich habe seinerzeit darauf verzichtet, dieses Fass aufzumachen, weil es meiner Meinung nach noch viele andere Baustellen im Verein und in der Anlage gab, die eigentlich einer vordringlicheren Behandlung bedurften.
Nunmehr befürchte ich aber, dass das Fass überläuft und die Situation, die den Niedergang der maroden Trinkwasserversorgung mit seinem nunmehr dauerhaften Ausfall im Winter in Verbindung mit dem Sickergrubenproblem und der Grundwassernutzung darstellt, sich auch bei der ebenfalls maroden Stromversorgung in ähnlicher Weise wiederholt.
So ist mir in letzter Zeit im Sommer mehrfach ein Stromausfall aufgefallen, meistens nach dem Gesetz von Murphy immer dann, wenn ich meine Notstromversorgung deaktiviert habe und ich den Inhalt meines Kühlschranks in die Tonne kloppen kann.
Die Strom- und die Trinkwasserversorgung wurden jahrelang nicht professionell gewartet, sondern auf Verschleiß gefahren, und statt einer Wartung und Reparatur durch professionelle Frermdfirmen bastelten an beiden Anlagen bis zuletzt immer noch vereinseigene selbsternannte Fachleute und Autodidakten herum, welche zwar anerkanntermaßen gutwillig sind, aber total überfordert mehr Schaden anrichten, als sie beseitigen können.
Dabei ist ausdrücklich zu erwähnen, dass die an den aktuellen Vorstand schriftlich gerichteten Angebote von vereinseigenen Fachingenieuren, bei der Organisation und Durchführung der Planung. Wartung und Reparatur behilflich zu sein, allesamt ignoriert wurden.
Dem Betrachter erschließt sich nicht, woher der Vorstand für sich das Recht in Anspruch nimmt, eine derartige Maßnahme zur Kosteneinsparung dem Verein vorzuenthalten.
Die Stromausfälle in Verbindung mit den Vorgängen rund um die versunkenen Gärten sowie die für den Verein absolut undurchsichtigen elektrotechnischen Verhältnisse in den Lauben veranlassen mich, die aus fach- und sicherheitstechnischer Sicht sowie im Rahmen der Fürsorgeverpflichtung des Vereins dringend notwendigen Maßnahmen noch einmal zu benennen.
Der Vorstand des KGV Im Stichkanal Herne e.V. wird somit aufgefordert, die nachfolgenden Maßnahmen ggf. unter Beteiligung der Mitgliederversammlung alsbald umzusetzen:
Regelmäßige Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in den Kleingartenlauben durch vereinseigene Elektrofachkräfte nach Erwerb eines zugelassenen Prüfgerätes. Dies insbesondere auch bei Pächterwechsel.
Sukzessive Umrüstung auf digitale Zähler mit Rücklaufsperre in den Lauben bis 2032 und sofortige Regelungen mit dem Netzbetreiber bezüglich des Betriebs von Balkonkraftwerken.
Begrenzung der Stromentnahme in den Kleingartenlauben auf einphasig 230V, 16 A durch den Vorstand durch Veranlassung des Einbaus eines 16A-Sicherungsautomaten nebst 30mA-RCD.
Hinter dem Zwischenzähler ist vereinsseitig durch eine beauftragte Elektrofachkraft ein Sicherungsautomat 16A nebst einem RCD 30mA als Personenschutz einzubauen und gegen Überbrückung zu sichern.
Auch hier ist zu beachten: Unterschätze niemals den Einfallsreichtum (anderorten auch als kriminelle Energie bezeichnet) eines Kleingärtners, Sicherungsmaßnahmen zu umgehen.
Die entnehmbare Leistung von theoretisch 3680 VA ist für eine Laube nach dem BKleingG mehr als ausreichend. Es können nacheinander auch verbrauchsintensive Geräte wie Rasenmäher, Kochplatten oder Warmwasserbereiter betrieben werden.
Im Übrigen kann man in einem Kleingarten nicht erwarten, über den gleichen elektrischen Komfort wie in der Privatwohnung zu verfügen.
Nach Auffassung des Autors sind die Stromausfälle insbesondre auf Überlastung des vereinseigenen Netzes mit Kühlgeräten zurück zu führen.
Wäre das Netz inklusive der Laubenanschlüsse bis zum Zähler nebst Vorsicherungen und RCD in einem ordnungsgemäßen und sicherheitstechnisch einwandfreien Zustand, würde der Strom schon in den Lauben abgeschaltet und es könnte überhaupt nicht zu einer Überlastung des Netzes kommen.
Damit die nach dem Zwischenzähler in der Laube befindliche Installation mit dem RCD 30mA betrieben werden kann, hat die Pächterin / der Pächter dafür zu sorgen, dass die in der Laube verwendeten Leitungen mindestens einer Leitung NYM 3x1,5² entsprechen. Der Schutzleiter ist überall mitzuführen, anzuschließen und außerhalb der Laube mit einem Erdanker oder Fundamenterder zu verbinden.
Die elektrische Sicherheit in den Gärten ist durch die oben erwähnten regelmäßigen Prüfungen der ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel zu gewährleisten.
Die Zählerstände werden dem Vorstand nach Aufforderung per E-Mail oder Briefpost von den Pächter/innen mitgeteilt. Daneben haben die Pächter/innen die Ablesung und Überprüfung der Zähler durch Vorstandsmitglieder zu dulden und zu unterstützen.
Manipulationen am Zähler und an der 1. Sicherung vor dem RCD nach dem Zähler sowie ihre Überbrückung durch den / die Pächter/in berechtigen den Vorstand zur fristlosen Kündigung des Pachtvertrags.
Die Unterverteilungen für die Leitungen zu den einzelnen Gärten sind durch eine Fremdfirma zu überprüfen sowie zu warten und ggf. zu reparieren oder zu ersetzen, ebenso wie die Erdkabel zu den einzelnen Gärten. Vorbereitende Arbeiten wie Erdarbeiten können von Vereinsmitgliedern erledigt werden.
Dem Energieversorger und der Arbeitsschutzbehörde sind zwei für die KGA verantwortliche Elektrofachkräfte schriftlich zu benennen.
Diese sollten insgesamt gesehen jederzeit von den Vereinsmitgliedern für Auskünfte und Hilfeleistungen erreichbar sein. Nur diese beiden Personen sind berechtigt, sich Zugang zu den Verteilungen zu verschaffen und Arbeiten wie z.B. Sicherungswechsel oder Messungen durchzuführen.
Entsprechend den aktuellen Rechtsvorschriften sind bis 2032 alle alten Analogzähler in den Lauben durch digitale Zähler mit Rücklaufsperre und ggf. 2-Wege-Messsystem zu ersetzen. Diese Maßnahme kann jeden Pächter und jede Pächterin mit ca. 1000 € belasten und ist deshalb auf die noch zur Verfügung stehenden Jahre zu verteilen. Diese 1000 € sind eine sehr vorsichtige Schätzung anhand einer "Sammelbestellung" für die Umrüstung eines KGV im Lande Bremen.
Entsprechend den geltenden Vorschriften können Balkonkraftwerke bis aktuell 800W den Pächter/innen ohne triftige Gründe nicht verwehrt werden. Vor der Installation sind die alten Analogzähler durch die oben erwähnten Digitalzähler zu ersetzen.
Das bedeutet in der Praxis, dass jeder Pächter und jede Pächterin vor Installation des Balkonkraftwerks erst einmal mindestens ca. 1000€ für den Zähler nebst Einbau abdrücken muss.
Festinstallierte Balkonkraftwerke sind eine bauliche Veränderung und bedürfen einer Genehmigung. Die elektrotechnischen Belange sind von Elektromeistern oder Ingenieuren des Vereins mit dem Netzbetreiber vorab abzuklären. Autodidakten und selbsternannte Fachkräfte können die Risiken für das Vereinsnetz nicht abschätzen und sind von den Elektroanlagen fern zu halten.
Bei den vor der Neuverpachtung durchzuführenden Wertermittlungen sind die verantwortlichen Elektrofachkräfte zu beteiligen. Diese führen eine Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel der Elektroinstallation auf der Parzelle durch und geben sie schriftlich zu Protokoll. Dieses Protokoll ist Bestandteil des Protokolls der Wertermittlung. Außerdem veranlassen sie eventuell notwendige Reparaturen vor Neuverpachtung und überwachen die Erledigung.
Da der Verein vertreten durch den Vorstand in den letzten Jahrzehnten das Thema "Elektrische Sicherheit" im Rahmen seiner Fürsorgepflicht sträflich vernachlässigt hat und die Ertüchtigung der Laubeninstallationen nicht unerhebliche Kosten und fachtechnischen Arbeitsaufwand verursachen kann, ist es nicht mehr als recht und billig, dass diese zusätzlichen Kosten nebst Arbeitsleistung einmalig vom Verein übernommen und nicht den Nachpächter/innen aufgebürdet werden. Das ist insoweit auch kein Problem, weil der Verein über etliche Jahre ein dickes Polster an Anlagen-Unterhaltungsbeiträgen angesammelt hat. Der Verbleib dieser Mittel bedarf allerdings einer Untersuchung.
Andauernde Verstöße gegen die Sicherheitsvorschriften berechtigen den Vorstand zur Kündigung des Pachtvertrags.
- Details
- Zugriffe: 644
26.10.2025 Feuerstätte aktuell Autor: Webmaster Vers. 3.9
....und das Problem mit den fossilen Brennstoffen in Kleingärten.
Aktuelles von der Kamin-Front
Wie zu erwarten, hat der Vorstand im Rahmen des Schlichtungsverfahrens die Entfernung des Edelstahlkamins gefordert und einen diesbezüglichen Beschluss formuliert.
As Begründung wurden genannt:
§ 28 (6) Nicht genehmigte Einrichtungen sind zu entfernen.
Die Feuerstätte mit Kamin existiert seit Urzeiten und bedarf auch aus Gründen des Bestandschutzes keiner Genehmigung. Die Veränderungen am Kaminrohr waren gemäß BImSchV erforderlich und durch die Anwesenheit und Mitwirkung eines Vorstandsmitglieds und des Bezirksschornis genehmigt.
13 g).....Bei Pächterwechsel muss gewährleistet werden, dass die vorhandenen Kamine durch den Nachfolgepächter entfernt werden.
Durch die gutgemeinte aber rechtswidrige Beratung und das aktive Handeln des Vorstands wurde dieser Termin ausgehebelt und als verschiebbar auf den nächsten Pächterwechsel definiert.
Das Schlichtungsverfahren auf Vorstandsebene ist eine Farce, weil hier die gleichen Leute, die vorher die mehrfachen Abmahnungen in dieser Angelegenheit erstellt haben, jetzt auf einmal die Angelegenheit schlichten sollen. Hier werden de facto die Ziegenböcke zu Hütern der Kohlköpfe gemacht.
Den Schlichtungsbeschluss, den Kamin abzubauen, habe ich somit abgelehnt und zurückgewiesen.
Nach wie vor gilt mein endgültiger Schlichtungsvorschlag, den Kamin bis zum nächsten Pächterwechsel weiter betreiben zu dürfen. Bis dahin wird aber mit erfolgreichen bundesweiten Aktionen gerechnet, u.a. diesen unzeitgemäßen und klimafeindlichen Passus aus den Satzungen zu entfernen. Einen diesbezüglichen Antrag werde ich bei der Satzungskommission des Landesverbandes und auch in der Mitgliederversammlung unseres Vereins stellen.
Den Kamin betreibe ich, wie bisher jahrelang in täglicher Kenntnisnahme seiner Existenz und Funktion geduldet, satzungsgemäß ab dem 01.10.2025 weiter.
Obwohl von meiner Seite kein Grund für eine weitere Veranlassung gesehen wird, habe ich entgegenkommender Weise fristgerecht beim Schlichtungsausschuss des Stadtverbands Beschwerde eingereicht, um dem Vorstand weitere ihn allerdings disqualifizierende Aktionen zu ermöglichen.
Ansonsten stelle ich dm Vorstand anheim, die Angelegenheit auf dem Rechtsweg weiter zu verfolgen. Dies natürlich nur auf seine Kosten.
Bei meiner Arbeit in den Kleingartenforen kann ich mich immer wieder über die wenigen aber lauten Kleingärtner/innen amüsieren, die sich in anrührend einfältiger Weise in der Rechtsauslegung versuchen.
Offensichtlich haben sie von dem Leitsatz "Ein Blick in den Gesetzestext erleichtert die Rechtsfindung" noch nie etwas gehört. Wie denn auch.
So peinigen sie unverdrossen ihre armen Gartenkolleginnen und -kollegen z.B. mit ihrer abenteuerlichen Herleitung eines Kaminverbots aus §3 BKleingG. Ich bin auch kein Jurist, aber Ingenieur und halte mich deshalb lieber an Fakten.
Diese nicht allzu zahlreichen Kleingärtmer/innen sitzen mit ihren Gas-, Öl- und Kohleheizungen gewissermaßen im Glashaus und sollten tunlichst nicht mit Steinen werfen. Denn es kann durchaus sein, dass in Bälde wieder einmal eine derartige Angelegenheit voll nach hinten losgeht, und dann ist das Gejammer groß.
Im Übrigen tun sie das alles meiner Meinung nach ganz bestimmt nicht aus z.B. ökologischer Überzeugung, sondern weil sie sich schwarz ärgern, in einem Anfall von vorauseilendem Kadavergehorsam ihre Kamine abgerissen zu haben, statt den ganzen Interpretations-Unfug erst einmal zu ignorieren und sich zum Leidwesen ihrer überforderten Vorstände als mündige Mitbürger/innen mit demokratischen Mitteln dagegen zur Wehr zu setzen.
02.10.2025 Sozialer Aspekt der hier diskutierten Auseinandersetzung mit dem Vorstand eines gemeinnützigen Vereins
Was hier bisher in keiner Weise in Betracht gezogen worden ist, stellt den sozialen Aspekt der hier in Rede stehenden Angelegenheit dar.
Dem Vorstand ist seit Längerem bekannt, dass ich im Rahmen einer 24/7-Pflege meiner schwerbehinderten Ehefrau mich mit ihr täglich und ganzjährig mehrere Stunden gewissermaßen als Bestandteil der Therapie in meinem Kleingarten aufhalte. Dabei kommt dem möglichst schnellen Aufheizen der Kleingartenlaube eine besondere Bedeutung zu.
Für das schnelle Aufheizen der über Nacht ausgekühlten Laube ist eine Heizleistung von bis zu 8 kW erforderlich. Die erreicht man in der Praxis bei dem gebotenen Verzicht auf fossile Brennstoffe auf nachhaltige Weise derzeit einzig und allein mit einem mit Holzbrennstoffen betriebenen Kaminofen.
Eine aktuell nur zum kleineren Teil nachhaltige Elektroheizung auch mit Wärmepumpe wäre im Verbrauch viel zu teuer und würde die Stromversorgung der Kleingartenanlage bis zum Ausfall total überlasten,
Balkonkraftwerke und die in Kleingärten realisierbaren PV-Anlagen sind zum Heizen völlig ungeeignet.
Somit ist die Forderung, auf Feuerstätten mit Holzfeuerung zu verzichten, im vorliegenden Fall eindeutig auch ein Versuch der Diskriminierung von Schwerbehinderten.
Denn man kann gerade von Kleingärtner/innen mit ihrer öffentlichen Vorbildfunktion im Zeitalter der Klimaerwärmung nicht verlangen, bei vorhandenen Alternativen auf klimaschädliche fossile Brennstoffe wie Kohle, Heizöl/Diesel und Gas zurück greifen zu müssen.
Besonders delikat ist die dem Vorstand auch schon früher z.B. im Zusammenhang mit der Informations- und Kommunikationspolitik vorgeworfene Diskriminierung von Schwerbehinderten angesichts der Tatsache, dass ein großer Teil der Mitglieder und des Vorstands ebenfalls schwerbehindert sind.
Ich kann nur erahnen, welchen großen Anteil die Schwerbehinderten in diesem unserem Verein an der Anzahl der zahlreichen seit ewigen Zeiten ungestört legal und illegal betriebenen Feuerstätten haben, wie dies jüngst von unserem Bezirksschorni bei der Wahrnehmung seiner hoheitlichen Funktion am Rande erwähnt wurde.
Zurück zum Ursprung der Angelegenheit ins Jahr 2019:
Vor Unterzeichnung des Pachtvertrags hatte der Vorstand in Anwesenheit mehrerer Vorstandsmitglieder u a.die Nutzung der Feuerstätte bis zur Abgabe der Parzelle zugesagt.
Zu der Zeit lagen mir mehrere Angebote zu Gärten in Bochum und Castrop-Rauxel vor, aber ich habe dem Angebot in Herne wegen des möglichen Betriebs der Feuerstätte den Vorzug gegeben. Ansonsten hätte ich niemals diesen Pachtvertrag unterschrieben und durch die Beauftragung einer Fremdfirma ca. 1500€ in die Ertüchtigung des Edelstahlschornsteins investiert.
Die Nutzung der Feuerstätte ist für mich nach wie vor unverzichtbarer Bestandteil der bestimmungsgemäßen und zugesicherten Nutzung der Parzelle auch entsprechend dem Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben. Daran ändern auch die vom Vorstand zu hörenden boshaften Anmerkungen wie "Haste das schriftlich?" oder "Nur wer schreibt, der bleibt" nichts.
Als seinerzeit noch juristisch unbedarfte Person war für mich plausibel, dass durch Vorstandsbeschluss und Vorstandshandeln der Termin für die Entfernung durchaus auf den nächsten Pächterwechsel verschoben werden kann. In der Gartenordnung heißt es dazu:
"Bei Pächterwechsel muss gewährleistet werden, dass die vorhandenen Kamine durch den Nachfolgepächter entfernt werden."
Weder in der Gartenordnung noch in der Satzung gibt es ein Verbot des Betriebs vorhandener Feuerstätten mit Kaminen. Vorhandene Kamine dürfen nur nicht in den Monaten Mai bis September betrieben werden.
Die Intention der Verfasser der Ordnungen war es, die damals allerorten in rauhen Mengen vorhandenen fossil beheizten Dreckschleudern und damit leider auch die einzig nachhaltig betreibbaren Feuerstätten mit Holzbrennstoffen sukzessive aus dem Verkehr zu ziehen.
Nach wie vor werden in den Kleingartenanlagen in NRW zahlreiche der in früheren Jahren selbstverständlichen und genehmigungsfreien Feuerstätten selbst für fossile Brennstoffe wie Kohle, Gas oder Heizöl betrieben und geduldet bis zum Pächterwechsel, oft auch darüber hinaus und kein Hahn kräht danach.
Lediglich "bei Pächterwechsel muss gewährleistet werden, dass die vorhandenen Kamine durch den Nachfolgepächter entfernt werden."
So werden in den Kleingärten überwiegend Gas- und Dieselheizungen und zum Teil auch noch Kohleheizungen geduldet. Strom ist zum Heizen zu teuer und immer noch zu ca. 60% fossil. Für Wärmepumpen ist das vereinseigene Stromnetz oft nicht ausgelegt und der Schutz des Klimas hört für die Vorstände und für die ach so nachhaltigen Kleingärtner und Kleingärtnerinnen genau da auf, wo sie einen kalten Hintern bekommen können.
Im Übrigen hat sich die im Zusammenhang mit Holzheizungen liebevoll geführte Feinstaubdiskussion aufgrund der aktuellen zu beachtenden Immissionschutz-Vorschriften ohnehin längst erledigt.
Da es in unserer Satzung ud Gartenordnung kein Verbot des Betriebs vorhandener Feuerstätten mit Kaminen gibt, kann meiner Auffassung nach beim Vorliegen guter Gründe der Termin für den geforderten Abbau des Kamins ohne Probleme auf den nächsten Pächterwechsel verschoben werden.
Ein Gespräch mit dem Bezirksschorni hat ergeben, dass es in unserer Anlage seit Jahrzehnten etliche illegale und legale, von ihm zu prüfende Feuerstätten mit Kamin gibt. Sollten die Bestandschutz haben, hat das meine Laube schon lange.
Wie es heißt, überstehen fast überall die Feuerstätten auf wundersame Weise jeden Pächterwechsel. Man darf gespannt sein, was dazu bei uns der neue alte Vorstand zu sagen hat. Ein ideales Thema für die nächste Mitgliederversammlung.
Der oben erwähnte gute Grund ist im konkreten Fall das gutgemeinte, aber rechtswidrige aktive Handeln des Vorstands vor und nach der Unterzeichnung des Pachtvertrags und die drohende daraus resultierende wirtschaftliche Schädigung des Pächters.
Die aktive Mitwirkung eines Vorstandsmitglieds durch Anwesenheit vor Ort neben dem in hoheitlicher Funktion tätigen Bezirks-Schornsteinfegermeister bei der Planung der Ertüchtigung des Schornsteins gemäß 1. BImSchV hatte nur den einen Zweck, den zukünftigen Betrieb der Feuerstätte gesetzeskonform zu gestalten. Sie war geeignet, jeden Zweifel an der Rechtmäßigkeit des weiteren Betriebs der Feuerstätte auszuräumen.
Der Vorstand hatte weiterhin jahrelang den täglichen Betrieb der Feuerstätte nebst Schornstein gegenüber dem Vereinsheim im Blick und den Betrieb bisher niemals beanstandet.
Losgetreten hatte den Vorgang aus niederen Beweggründen als offensichtliche Vergeltung der auch sonst nicht unbedingt verhaltensunauffällige "Fachberater" des Vereins, den ich mit Hilfe des Stadtverbandes aufgrund seines andauernden sozialen und fachlichen Fehlverhaltens von seinem Vorstandsposten entfernen wollte. Allerdings hat der Stadtverband entgegen den Vorschriften seiner Satzung damals jegliche Mithilfe abgelehnt.
In einem Gespräch wertete die aktuelle 1. Vorsitzende im Vorstand unseres geliebten Vereins die Angelegenheit als infantile Männer-Auseinandersetzung ab. Zu keiner Zeit hat sie sich erkennbar mit dem zugrunde liegenden Sachverhalt näher beschäftigt und ihn der Einfachheit halber ignoriert, wohl um zu vermeiden, etwas gegen ein Vorstandsmitglied, von dem sie gewählt wurde, unternehmen zu müssen.
Dem Fachberater ist in seiner Einfalt offensichtlich nicht bewusst, dass seine Tat eine Grundsatzdiskussion ausgelöst hat, die nicht nur die sonstigen in den Kleingärten betriebenen Feuerstätten gleich welcher Art betrifft, sondern auch die von den Vorständen geduldeten, wenn nicht sogar beförderten Bauvergehen auf den Parzellen.
Vergeblich war die Hoffnung, dass der Vorstand Verantwortung für sein damaliges Fehlverhalten übernimmt und dieser für ihn peinlichen Angelegenheit durch Annahme meines Schlichtungsvorschlags ein Ende bereitet.
Im Übrigen ist es kein Beweis von Redlichkeit und Anstand, Satzungsvorschriften durch rechtswidrige Versprechen vorsätzlich auszuhebeln, sie jahrelang durch Duldung zu missachten und scheinheilig ihre Einhaltung anschließend von den Mitgliedern nachdrücklich einzufordern. Wie es scheint, ist das kein Einzelfall, hat seit Jahren System und dieses Verhalten unseres neuen alten Vorstands ist derzeit z.B. auch bei der kleingärtnerischen Nutzung zu erkennen und wirkt sich allgemein zersetzend auf den Vereinsfrieden und auf das Vertrauen in das Vorstandshandeln aus.
Aber vielleicht bleibt es der Richterin oder dem Richter am Amtsgericht doch noch erspart, dem Vorstand wegen der Belästigung der ohnehin überlasteten Justiz mit der hier in Rede stehenden kleinkarierten Provinzposse eine Rüge zu erteilen.
- Details
- Zugriffe: 982